Die Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und
Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Daher benötigen diese Jugendliche den Elternzettel!
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